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Homeoffice und mobiles Arbeiten – die arbeitsrechtliche Perspektive

Petra Kilwinski-Fleuter

Spätestens mit Beginn der Corona-Pandemie prägt der Begriff „Homeoffice“ die Arbeitswelt. War zuvor das Arbeiten von zu Hause aus eher die Ausnahme, ist es nunmehr in vielen Betrieben Standard. Denn die Unternehmen haben erkannt, dass der Einsatz digitaler Kommunikations- und Kollaborationstools auch Betriebskosten sparen kann, da sie weniger Büroflächen zur Verfügung stellen müssen.

Unter dem Begriff „Homeoffice“ werden dabei in der Praxis oft alle Formen des mobilen Arbeitens verstanden. In arbeitsrechtlicher Hinsicht bedarf es aber einer Unterscheidung, da die Anforderungen an die Ausgestaltung des jeweiligen Arbeitsplatzes durchaus verschieden sind.

Junger Mann sitzt in lockerer Kleidung auf seinem ordentlich gemachten Bett und arbeitet am Laptop

Mobiles Arbeiten überall möglich?, © pexels.com / Tima Miroshnichenko

Bei einer Tätigkeit im „Homeoffice“ erbringt die/der Mitarbeitende seine Arbeitsleistung entweder vollständig oder teilweise (sog. alternierende Homeoffice-Tätigkeit) von zu Hause aus. Im letztgenannten Fall wechselt sie/er also entsprechend einer zuvor mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung zwischen dem Büro am Betriebsort und dem häuslichen Büro.

Die mobile Arbeit kann demgegenüber an den unterschiedlichsten Orten erbracht werden, der Arbeitsplatz bewegt sich also mit dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin. Dies kann also ein Büro im Betrieb sein oder ein Arbeitsplatz zu Hause. Aber auch das Restaurant bzw. die Parkanlage können zur Erbringung von Arbeitsleistungen genutzt werden. Die Tätigkeit im Homeoffice ist entsprechend ein Teilbereich des mobilen Arbeitens.

In diesem Zusammenhang sind außerdem noch die sog. Coworking Spaces zu nennen, die neben dem Arbeitsplatz im Betrieb und dem Zuhause eine weitere Möglichkeit des Arbeitens bieten, indem für bestimmte Zeiten Arbeitsplätze und Büroinfrastruktur (einschließlich Internetzugang) extern angemietet werden. In diesen Coworking Spaces kann daher ebenfalls mobil gearbeitet werden.

Schließlich ist noch das sog. Cloud Working, das die mobile Arbeit oftmals erst möglich macht, zu erwähnen. Hier werden die Daten, auf die im Zuge der Arbeitsleistung zugegriffen werden muss, nicht mehr konventionell auf einem Computer bzw. internen Server gesichert, sondern für alle Mitarbeitenden über eine Cloud überall zugänglich gemacht.

In Kürze lesen Sie hier mehr zu den Anforderungen an die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, die bei den unterschiedlichen Formen des mobilen Arbeitens zu berücksichtigen sind. Wenn wir Sie schon vorher bei konkreten rechtlichen Fragen Ihrer digitalen Transformation unterstützen können, melden Sie sich unter: k.ontakt@disulting.de.

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